Was ist eigentlich… eine Akteneinsicht?
Akteneinsicht im Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist ein Verfahren des Staates gegen den Bürger, dem eine strafbare Handlung vorgeworfen wird. Der Jurist spricht hier vom sog. “Anfangsverdacht” einer Straftat. In amerikanischen Spielfilmen heißt es häufig: “Der Staat gegen Person XY”. In Deutschland ist die Formulierung zwar anders. Das Verfahren und die Verfahrensbeteiligten sind jedoch mit dieser Beschreibung ebenfalls gut beschrieben.
Häufig ermittelt zunächst die Kriminalpolizei, das Hauptzollamt oder eine andere staatliche Ermittlungsbehörde. Sämtliche Erkenntnisse und Ermittlungshandlungen werden dann - chronologisch - in eine Akte geheftet. In den meisten Bundesländern erfolgt dies tatsächlich noch durch eine physische, also eine greifbare, Papierakte.
Da eine Ermittlungsakte sensible Daten enthält ist die Akteneinsicht in diese nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Der Beschuldigte selbst darf Akteneinsicht nicht nehmen. Der Verteidiger erhält gemäß § 147 StPO spätestens nach dem Abschluss der Ermittlungen die Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei übersandt. Er darf dann Kopien dieser Akte erstellen und sie mit seinem Mandanten besprechen. Der Verteidiger hat sich dabei strikt an § 32f StPO zu halten und darf die Ermittlungsakte nur für die Besprechung mit dem Mandanten verwenden.
Auf Basis der Ermittlungsakte kann dann eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt stets voraus, dass der Verteidiger denselben Kenntnisstand wie die Strafverfolgungsbehörden hat. Aus diesem Grund kann der Beschuldigte, der - wie ausgeführt - keine Akteneinsicht erhält sich in der aller Regel auch nicht effektiv selbst verteidigen.
Wie erfolgt die Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht ist häufig die erste Handlung des Strafverteidigers nach außen. Nach der ersten Besprechung in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei übersenden wir der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei ein sog. “Bestellungsschreiben” in dem wir gegenüber der Staatsanwaltschaft (oder in einem späteren Stadium gegenüber dem Gericht) die Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen.
Die Ermittlungsakte wird dann an unsere Kanzlei geschickt und von unseren Mitarbeitern eingescannt. Bereits am Tag des Eingangs der Akte erhalten Sie einen Anruf eines unserer Mitarbeiter oder eine Email, dass die Akte hier eingegangen ist. Sie können dann mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.
Werden Sie sofort tätig!
Je früher Sie uns in einem Strafverfahren beauftragen, desto effektiver kann die Verteidigung erfolgen. Sobald Ihnen also eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung zugeht oder Sie auf andere Weise Kenntnis von einem gegen Sie gerichteten Strafverfahren erhalten, sollten Sie tätig werden.
Sie sollten sich niemals selbst zur Sache äußern; sämtliche Angaben in einem Strafverfahren sollten stets über Ihren Rechtsanwalt erfolgen. Selbst Ihr Verteidiger kann erst nach der Akteneinsicht für Sie eine Erklärung abgegeben, sodass es ausgeschlossen ist, dass eine schnelle Aussage Ihnen einen Vorteil verschaffen kann. Diese Hoffnung, die häufig bei Personen anzutreffen ist, die sich tatsächlich nichts vorzuwerfen haben, ist nachvollziehbar; gleichwohl ist von einem solchen “Schnellschuss” jedoch dringend abzuraten.
Sollten Sie Beschuldigte oder Beschuldigter einer Straftat sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir finden auch für Ihren Fall eine maßgeschneiderte Lösung!