Was ist eigentlich… Nemesis, A2, Legal X, Herbal Ecstasy und Frenzy?

Nemesis, A2, Legal X, Herbal Ecstasy und Frenzy… Das sind die Konsumnamen der chemischen Substanz 1-Benzylpiperazin oder kurz: BZP.

 

BZP ist ein Abkömmling des Wirkstoffs Piperazin und somit ein zentral wirkendes Stimulanzium, welches eine ähnliche Wirkung wie Amphetamin besitzt. Die Wirkung wird jedoch als deutlich schwächer beschrieben als beispielsweise bei MDMA. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin. Der Konsument fühlt sich aktiv und leistungsfähig.

 

In der Regel wird BZP als Pille geschluckt. Nicht selten wird es auch als vermeintliches Ecstasy oder MDMA angeboten.

 

BZP kann mit den aktuell verfügbaren Urintests nicht nachgewiesen werden.

 

Besitz, Handel und Abgabe ist nach Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.

 

Ihnen wird eine Straftat in Zusammenhang mit Nemesis, A2, Legal X, Herbal Ecstasy und Frenzy vorgeworfen? Lassen Sie sich durch einen unserer Rechtsanwälte beraten.

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